Bereich Was ist leichte Sprache

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es schreibt Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen vor. Das Gesetz gilt zum Beispiel für digitale Angebote wie Online-Shops, Hard- und Software, Apps, elektronische Tickets, Geldautomaten und andere Bankdienstleistungen.

Das Gesetz zielt dabei auf Endverbraucher*innen ab. Vorgeschrieben sind leicht verständliche Texte. Dies erfolgt durch einfache oder Leichter Sprache. Dabei helfen wir gern! Wir ermitteln mit Ihnen gemeinsam, welche Teile Ihres Angebots verständlicher sein sollten. Dann setzen wir (nach Angebot und Abstimmung) die Überarbeitung der Texte um.

Das BFSG beschreibt zahleiche Ausnahmen und Übergangsfristen. Klären Sie bitte im Vorfeld, ob und wie das Gesetz für Sie zutrifft.

Ein kurzes Erklärvideo zum BFSG finden Sie hier (DIN e.V.)

Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit zum BFSG

Vollständiger Gesetzestext (BMAS)

Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BMAS)

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